Hortordnung
1. Ort/Räumlichkeiten
Derzeit stehen für die Hortarbeit vier Räume für die Klassen 1 bis 4 mit einem Flur und angrenzendem Spielflur zur Verfügung. Ein Schlafraum und ein Werkraum sind derzeit in Vorbereitung. Darüber hinaus verfügt der Hort über Toiletten für Mädchen und Jungen, einem behindertengerechten Sanitärraum und einem Büroraum. In einem der Hortzimmer gibt es einen Küchenbereich. Die Hortgruppe der Eingangsklasse hält sich zum großen Teil im Raum der Eingangsklasse auf, der seit dem Umbau im Sommer 2011 auch im Sockelgeschoss neben den Horträumen liegt und ebenfalls mit einer Küche ausgestattet ist. Zum Hort gehört ein eigenes Grünflächengelände mit Spielplatz. Die Schulbibliothek kann jederzeit vom Hort genutzt werden.
2. Sicherheitstechnische Voraussetzungen
Für den Hortalltag notwendige Versicherungsabschlüsse laufen über entsprechende Verträge der gesamten Schule und liegen auch in deren Verantwortung.
Die Kennzeichnung der Fluchtwege ist im Rahmen eines entsprechenden Wegeplanes der Schule insgesamt erfolgt. Ein Erste-Hilfe-Kasten, für dessen stets aktualisierten Inhalt die HortnerInnen verantwortlich sind, befindet sich im Büro des Hortes.
Stets zugänglich für alle HortnerInnen aufzubewahren ist die aktuelle Kartei der angemeldeten Hortkinder mit einer dazugehörenden Liste der Adressen und Telefonnummern der Eltern. Ebenfalls in einer Kartei erfasst werden notwendige Daten, die zur Sicherung einer raschen Handlungsfähigkeit im Falle einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls während der Hortzeit beitragen können. Die Karteien sind nur den HortnerInnen zugänglich.
3. Personelle Sachlage
Derzeit können bis zu 110 angemeldete Hortkinder von 6 ErzieherInnen in 5 Gruppen betreut werden. Im Krankheitsfalle hat die Erzieherin/der Erzieher die Schule schnellstmöglich zu benachrichtigen. Die Organisation und Übernahme der anfallenden Tätigkeiten auch im Vertretungsfalle obliegt dem Hortteam.
4. Öffnungszeiten
Der Hort ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 11 bis 16.30 Uhr geöffnet. In dringenden Fällen kann eine Betreuung bis 17 Uhr ermöglicht werden. Mit den HortnerInnen ist schriftlich zu vereinbaren, von wem das Kind abgeholt wird, bzw. wann es ohne Begleitung nach Hause entlassen werden darf.
An gesetzlichen Feiertagen bleibt der Hort geschlossen. In den Ferienzeiten findet zeitweise eine Ferienbetreuung im Hort statt. Die aktuellen Betreuungszeiten werden zu Schuljahresbeginn bekannt gegeben. Bis zur vereinbarten Anmeldefrist, spätestens jedoch bis 7 Tage vor Ferienbeginn, ist eine schriftliche Anmeldung nötig. Die Ferienbetreuung in den Ferienöffnungszeiten wird gewährleistet, wenn mindestens 3 Kinder angemeldet sind.
5. Anmelderegelung
Die derzeit gültigen Hortverträge, die auf der Grundlage einer Beitragsordnung mit den Eltern geschlossen werden, bilden die Basis des Hortaufenthaltes der Kinder. Die Eltern melden den HortnerInnen das konkrete tageszeitliche Verbleiben ihrer Kinder im Hort. Jede Änderung bedarf der Schriftform. Die Eltern informieren schriftlich, wer berechtigt ist, ihre Kinder vom Hort abzuholen.
Abmeldungen bedürfen ebenfalls der Schriftform und werden vertraglich geregelt. Die ErzieherInnen sind zur Führung der Anwesenheit der Kinder verpflichtet. Der Hort ist bei Erkrankung des Kindes oder beim Fernbleiben aus anderen Gründen zu informieren.
6. Arbeitsorganisation
Die Aufsichtspflicht kann erst mit dem Erscheinen und Begrüßen der Kinder im Hort gewährleistet werden. Sie endet mit dem Verabschieden des einzelnen Kindes durch die Erzieherin/den Erzieher.
Sowohl in den Horträumen als auch im Freigelände der Schule unterliegen die Kinder dieser Aufsichtspflicht. Dazu nötige Absprachen sind von den ErzieherInnen täglich neu zu treffen.
Den Hortalltag erleben die Kinder in 5 Gruppen, wobei die Kinder der 1. bis 4. Klasse in der Regel von einer Hortnerin/einem Hortner über die 4 Jahre begleitet werden.
Die Planung des Tagesablaufes liegt in der Verantwortung der ErzieherInnen, die die dazu nötigen Absprachen untereinander zu leisten haben (z.B. inhaltliche Angebote, Wettervarianten, Mittagessen, Vesper, ...). Die Absprachen zum Abholen und Nachhausegehen der Kinder sollten den Tagesrhythmus berücksichtigen, z.B. wirken Anrufe oder Abholsituationen in der Vesperzeit von 14.30-15.00 Uhr beeinträchtigend. Im Bedarfsfall erledigen die Kinder daran anschließend zwischen 15.00 und 15.30 Uhr von Ihrer Erzieherin/ihrem Erzieher begleitet ihre Hausaufgaben.
Comics, Feuerzeuge, elektrische oder elektronische (Spiel-) Geräte, Handys etc. sind im Hort nicht erlaubt. Für andere mitgebrachte Spielsachen sind die Kinder selbst verantwortlich.
Pädagogisch-organisatorische Besprechungen der HortnerInnen finden wöchentlich statt.
Der Kontakt zu den Elternhäusern der Kinder ist ebenfalls Teil der Hortarbeit. Einzelgespräche mit den HortnerInnen sind nach Vereinbarung jederzeit möglich. Auf Wunsch der Eltern kann auch eine feste Elternsprechstunde eingerichtet werden.
Bei Bedarf laden die ErzieherInnen die Eltern zu einem Hortelternabend ein. Auch die Zusammenarbeit mit den Klassen- und FachlehrerInnen ist Teil der pädagogischen Arbeit (Besprechungen, Teilnahme an Konferenzen und Elternabenden, ... ).
Absprachen bezüglich einer über die Hortöffnungszeiten hinausgehenden Kinderbetreuung in Notfällen sind mit den ErzieherInnen möglich (z.B. an Pädagogischen Tagen).